Stellt die Narkose noch immer ein Behandlungsrisiko dar?

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stellt die narkose noch immer ein behandlungsrisiko dar?

Mittels Narkose ist es möglich, dass der Narkosearzt (Anästhesist) den Patienten in einen künstlichen Schlaf versetzt. Hier stehen verschiedene Gasgemische und/oder auch Medikamente zur Verfügung. Eine Narkose ermöglicht unterschiedliche Eingriffe und Operationen, wobei auch diverse Untersuchungen durchgeführt werden können, die nur – im Rahmen starker Schmerzen – möglich wären. Zu beachten ist, dass es unterschiedliche Narkosemöglichkeiten gibt, die im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt besprochen werden sollten.

Die verschiedenen Narkoseformen

Entscheidet sich der Patient für eine Inhalationsnarkose (Inhalationsanästhesie), so erhält er ein gasförmiges Medikament, welches er einatmet und in weiterer Folge einschläft. Durch das Medikament wird der Patient aber nicht nur in einen künstlichen Schlaf versetzt; in weiterer Folge wird auch das Schmerzempfinden verringert oder zur Gänze ausgeschalten. Bei dieser Variante handelt es sich um die tatsächlich älteste Form der Narkose.

Bei der TIVA – die „Total intravenöse Anästhesie“ – wird ein Narkosemittel in die Vene des Patienten injiziert. Danach gelangt das Mittel zum Herzen und in weiterer Folge in den Blutkreislauf. Auch hier wird der Patient in den künstlichen Schlaf versetzt; er empfindet ebenfalls keine Schmerzen.

Eine weitere Möglichkeit stellt die balancierte Anästhesie dar: Hier handelt es sich um eine Kombination aus den bereits erwähnten Verfahren. Der Patient erhält zu Beginn die intravenösen Medikamente und atmet – während des Eingriffs – das Narkosegas ein. Durch diese Kombination können etwaige Nebenwirkungen verringert werden.

Zu den häufigsten Medikamenten, die im Rahmen einer Narkose zum Einsatz kommen, gelten Hypnotika, Analgetika und auch Muskelrelaxanzen. Bei Schlafmittel (Hypnotika) wird zu Beginn das Bewusstsein des Patienten ausgeschaltet, wobei Schmerzmittel (Analgetika) die Schmerzempfindungen unterdrücken. Die Muskelrelaxanzen sorgen für eine Entspannung der Muskulatur. Jenes Medikament muss aber nicht bei allen Narkosen zum Einsatz kommen.

Werden Brustvergrößerungen ausschließlich in Narkose durchgeführt?

Entscheidet sich die Patientin für eine Brustvergrößerung, so wird sie im Vorfeld aufgeklärt, dass der Eingriff in Vollnarkose durchgeführt wird. Zu beachten ist, dass die heutigen Narkose-Verfahren jedoch:

  • sehr kurz wirken,
  • präzise angewendet werden können und zudem
  • den Körper nur geringfügig belasten.

In weiterer Folge wird natürlich auch gewährleistet, dass es zu keinem Schmerzempfinden kommt. So kann sich die Patientin sicher sein, dass sie – während des Eingriffs – keinerlei Schmerzen spüren wird. Wird das Implantat auf und nicht unter den Brustmuskel gelegt, können – auf Wunsch des Patienten – alternative Verfahrensmethoden zur Anwendung gelangen: So gibt es die Möglichkeit der örtlichen Betäubung (Lokalanästhesie) oder auch die Behandlung unter Dämmerschlaf (Analgosedierung). Jedoch sollte die Patienten im Vorfeld mit ihrem Arzt Rücksprache halten, ob jene Methoden tatsächlich empfehlenswert sind. In der Regel werden – auch derartige Behandlungen – ausschließlich in Vollnarkose durchgeführt. Nur dann, wenn es mitunter ein erhöhtes Risiko gibt, verzichten die Mediziner auf eine Narkose und empfehlen den Dämmerschlaf oder die örtliche Betäubung.

Welche Risiken müssen Patienten im Vorfeld berücksichtigen?

Natürlich hat eine Narkose, auch wenn sie heutzutage sehr präzise eingesetzt werden kann, Risiken, die im Vorfeld berücksichtigt werden müssen: Es können Probleme bei der Beatmung auftreten, der Patient kann – während der Narkose – „wach“ sein, nach dem Eingriff über Übelkeit klagen oder auch – aufgrund einer Unterkühlung – stark zittern. In vielen Fällen sind die Patienten auch verwirrt. Derartige Nebenwirkungen halten jedoch nur kurz – maximal für mehrere Stunden – an.

Zu beachten ist, dass die Patientin, wenn sie sich für einen derartigen Eingriff entscheidet, im Vorfeld körperliche Untersuchungen durchführen lassen muss. Nur dann, wenn keine körperlichen oder medizinischen Gründe gegen eine Narkose sprachen, kann der Eingriff auch durchgeführt werden. Gab es – im Rahmen früherer Eingriffe – Komplikationen oder Nebenwirkungen, sollte das die Patienten erwähnen, sodass der Anästhesist bereits im Vorfeld Maßnahmen setzen kann, damit etwaige Nebenwirkungen verhindert werden können (Übelkeit oder starkes Zittern).