Finanzierung einer Brust OP – Ist das möglich?

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Finanzierung einer Brust OP – Ist das möglich?

Plastisch-Ästhetische Eingriffe wie zum Beispiel eine Brustvergrößerung verhelfen Patientinnen vielfach zu einer besseren Lebensqualität. Solche Operationen, die dem Wunsch nach einer körperlichen Veränderung entsprechen und den Patientinnen oft ein verbessertes Lebensgefühl schenken, sind aus rein medizinischer Sicht jedoch nicht immer notwendig. Aus diesem Grund tragen die Krankenkassen die Kosten in den meisten Fällen nicht. Insbesondere Patienten mit geringem Einkommen sehen sich aus diesem Grund mit erheblichen Kosten konfrontiert, die sie sich in vielen Fällen nicht ohne weiteres leisten können. Daher informiert dieser Artikel über die Finanzierung einer Brustoperation.

Ist die Finanzierung einer Brust OP generell möglich?

In Ausnahmefällen ist eine Finanzierung einer Brust-OP grundsätzlich möglich. Bei einer Schönheitsoperation ist dies der Fall, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. In folgenden Fällen ist die Möglichkeit einer Finanzierung grundsätzlich gegeben und sollte mit der zuständigen Krankenkasse abgeklärt werden:  

  • körperliche Fehlentwicklungen (z.B. asymmetrisch große Brüste)
  • körperliche Beeinträchtigungen (z.B. vergrößertes Brustdrüsengewebe bei Männern)
  • nachgewiesene psychische Belastung (z.B. psychische Erkrankung durch Schönheitsmakel)
  • nach einem Unfall, bei einer Verletzung oder schweren Verbrennung
  • als Korrektur nach einer vorherigen Operation (zum Beispiel bei Krebs)

Wie setzen sich die Kosten einer Brust OP zusammen?

Die Kosten einer Schönheitsoperation wie beispielsweise einer Brustvergrößerung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Diese variieren abhängig von der Wahl der Klinik, der Operateure und der Art und Dauer des Eingriffs. Bei einer Brustvergrößerung mit Silikonimplantaten gehen Chirurgen von einer Behandlungsdauer zwischen 90 und 120 Minuten aus. Hinzu kommen die Nachsorge sowie anteilige Kosten für das Pflegepersonal. Müssen Patienten nach dem Eingriff eine Nacht in stationärer Behandlung verbleiben, kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu. Aufgerechnet können sich somit Kosten im niedrigeren vierstelligen Bereich, etwa zwischen 2.000 und 3.000 Euro ergeben.

Die Kosten einer Brust-OP werden auf einem Taschenrechner berechnet.
Bevor Sie sich für eine Finanzierung einer Brust-OP entscheiden, können Sie die Kosten genau durchrechnen lassen

Auch die Anästhesie muss bezahlt werden und kostet – je nachdem, ob ein oder zwei Anästhesisten den Eingriff begleiten – zwischen 400 und 800 Euro. Bei den Kostenstellen inkludiert werden müssen zudem die Preise für die Implantate, die zwischen 500 und 1.200 Euro betragen. Nach dem Eingriff müssen Frauen zudem einen speziellen Stütz-BH tragen, der ebenfalls extra finanziert werden muss. Insgesamt ergeben sich somit Kosten zwischen 5.000 und 8.000 Euro, wobei Abweichungen nach oben oder unten nicht selten sind und eine Brust-OP unterschiedlich viel kosten kann.

Insgesamt sollten sich Patientinnen nicht ausschließlich an den Kosten orientieren, sondern auch auf die Qualität der Ärzte achten. Es ist im eigenen Sinne, eine Behandlung lediglich bei spezialisierten Fachärzten durchführen zu lassen, die notwendige Sicherheitsstandards einhalten.

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Brust-Operation zu finanzieren. Wann immer möglich, zahlen viele Patientinnen den Eingriff aus eigener Tasche. Alternativ übernimmt die zuständige Krankenkasse, wie oben dargelegt, in bestimmten Fällen die Kosten. Ein dritter Weg, um an Finanzmittel für eine Brust-OP zu gelangen, ist ein Kredit bei einer Bank. Hier sollten Darlehensnehmer spezialisierte Unternehmen bevorzugen, die Schönheitseingriffe finanzieren und individuelle monatliche Raten anbieten. Wer eine solche Finanzierung anstrebt, muss nur wenige Bedingungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • regelmäßiges Einkommen / Rente
  • keine negative Schufa
  • Wohnsitz und Arbeitsplatz innerhalb Deutschlands

Die meisten Anbieter offerieren bei einer Bewilligung Sondertilgungsraten mit der Option, den Vertrag vorzeitig ablösen zu können. Teilweise sind je nach Anbieter hohe Finanzierungssummen von bis zu 100.000 Euro oder mehr möglich. Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt die Kreditbewilligung bei einigen Anbietern bereits nach 48 Stunden.

Was muss ich bei der Finanzierung einer Brust OP beachten? Gibt es Stolperfallen?

Einige Stolperfallen bei der Finanzierung einer Brust-OP können Patientinnen vermeiden, indem sie kalkulieren und vorab recherchieren. Denn die Preise für einen solchen Eingriff fallen von Klinik zu Klinik teilweise höchst unterschiedlich aus. Deshalb macht es immer Sinn, sich einen Überblick über die lokalen Angebote vor Ort zu verschaffen: Welche Chirurgen gibt es und welche Qualifikation weisen sie vor? Welche Rahmenbedingungen bietet die Klinik an? Wie ist das dortige Personal ausgebildet? Welche Leistungen (z.B. Nachsorge, Medikamente, Implantate) sind im Preis inbegriffen? Nur dann, wenn sich Patientinnen umfassend über das konkrete Angebot informieren, können sie versteckte Kosten vermeiden und mit einer realistischen Summe planen.

Ein weiterer Stolperstein bei der Finanzierung sind mögliche Folgekosten nach dem Eingriff. Auch bei erfahrenen Fachärzten besteht leider ein geringes Restrisiko für Komplikationen nach der Operation. Es ist daher sinnvoll, sich bei der Finanzierung über eine Folgekostenversicherung abzusichern. Diese deckt etwaige Nachkosten in Höhe von bis zu 250.000 Euro ab, die von den zuständigen Krankenkassen nicht übernommen werden. Denn die gesetzlichen Krankenkassen lehne jegliche Übernahme der Folgekosten ab. Ermöglicht wird ihnen dies durch eine entsprechende Reform aus dem Jahr 2007. Demnach verpflichten sich Patientinnen und Patienten, alle Nachbehandlungskosten, die im Rahmen einer Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen anfallen, selbst zu finanzieren.

Zwei Ärzte führen eine Brust-OP durch und setzen die Brustimplantate ein.
Damit die Brust-OP durchgeführt werden kann, sollte man sich auch über die Stolperfallen einer Finanzierung bewusst sein

Mit einer Folgekostenversicherung genießen Patientinnen und Patienten einen umfangreichen Versicherungsschutz. Deren Prämien und Vertragslaufzeiten lassen sich teilweise individuell an die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Es ist teilweise auch möglich, die Beiträge bequem in Raten zu zahlen. Erfahrene Spezialisten wie Plastische Chirurgen kennen die konkreten Versicherungsanbieter und sprechen im Rahmen ihrer Beratungsgespräche auf Wunsch eine Empfehlung aus.

Bezahlt die Krankenkasse die Kosten für eine finanzierte Brust OP?

Eine Schönheitsoperation wie die Brustvergrößerung wird auf ausdrücklichen Patientenwunsch vorgenommen und ist in den meisten Fällen aus medizinischer Sicht nicht notwendig. Daher zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen:

  • Nachweisbare körperliche oder seelische Beeinträchtigungen können eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen rechtfertigen. Hierbei sind die Patienten jedoch in der „Beweispflicht“. Sie müssen neben körperlichen Faktoren (z.B. durch Fehlbildungen) auch etwaige seelische Beeinträchtigungen, die durch bestimmte Körpermerkmale auftreten, nachweisen.
  • Ausnahmen sind dann gegeben, wenn die Brust nach einem Unfall oder infolge einer Erkrankung Schaden genommen hat und rekonstruiert werden muss. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Gesamtkosten in fast allen Fällen.
  • Ein einfacher Antrag auf Kostenübernahme reicht nicht aus. Patientinnen benötigen zur Vorlage an die zuständige Krankenkasse einen Arztbericht inklusive des Antrags. Danach ist ein eigenes, medizinisches Gutachten der Krankenkasse nicht unüblich. Selbiges gilt für eine psychische Erkrankung. Hier fordert die Krankenkasse ein entsprechendes Gutachten ein oder nimmt eine eigene Beurteilung vor.
  • Patientinnen sollten beachten, dass es Kliniken gibt, die sich ausschließlich an Selbstzahler:innen richten. Bei diesen Kliniken beteiligen sich die Krankenkassen dementsprechend nicht an den Kosten.

Können auch andere plastische und ästhetische Eingriffe finanziert werden?

Prinzipiell ist es möglich, auch andere Operationen im Bereich der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie zu finanzieren. In manchen Fällen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an einer Finanzierung, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Dies kann etwa bei einer geplanten Brustverkleinerung zutreffen, sofern überproportional große Brüste Schmerzen oder Haltungsschäden verursachen.

Auch Fettschürzen, die im Rahmen der sogenannten Bauchdeckenstraffung entfernt werden, gehören zu den grundsätzlich finanzierungswürdigen Eingriffen. In diesem Fall liegt ein medizinischer Grund vor, wenn das hängende Gewebe Infektionen auslösen kann. Bei einer Schönheitsoperation mit Botox kommt es ebenfalls auf medizinische Faktoren an. Wird Botox zu therapeutischen Zwecken – beispielsweise zur Behandlung von Muskelzittern, Migräne, Spastiken oder Blasenschwäche – eingesetzt, trägt die zuständige Krankenkasse die entstehenden Kosten. Handelt es sich jedoch um einen rein ästhetischen Eingriff – etwa zur Faltenkorrektur – müssen Patientinnen als Selbstzahler aufkommen.

Im Allgemeinen gilt: Wie günstig oder ungünstig die jeweiligen Chancen für eine Kostenübernahme stehen, hängt vom individuellen Fall und der zuständigen Krankenkasse ab. Es ist in jedem Fall ratsam, im Beratungsgespräch mit der zuständigen Krankenkasse den geplanten Eingriff und die Möglichkeit der Kostenbeteiligung anzusprechen.